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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 41 - Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

Hausanschrift

Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz