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Tiertransport ins Ausland; Anmeldung

Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Futtermittelkontrolle - Sachgebiet 71

Leistungsdetails

Ein Tiertransport von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen, Ziegen und Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland muss beim örtlich zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. 

Bei jedem Transport von Nutztieren oder Equiden sowie beim Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine amtstierärztliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Daneben muss für Equiden ein sogenannter Equidenpass mitgeführt werden.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Tiere endgültig in das Ausland verbracht werden oder nur vorübergehend, wie z.B. im Rahmen einer Urlaubsreise oder eines Turniers.

Die von den Tieren dabei jeweils zu erfüllenden Tiergesundheitsanforderungen sind im Unionsrecht für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich festgelegt. Vor dem Transport und der Ausstellung einer entsprechenden Veterinärbescheinigung werden durch die zuständigen Behörden entsprechende Kontrollen durchgeführt, durch die eine Seuchenverschleppung ausgeschlossen werden soll. Hierzu zählen z.B. Identitätskontrollen, Dokumentenkontrollen sowie klinische Untersuchungen. Zusätzlich wird der geplante Transport nach Tierschutzgesichtspunkten überprüft. 

Werden Tiere in Drittländer ausgeführt, sind die tiergesundheitlichen Anforderungen und Veterinärbescheinigungen der Empfängerstaaten zu beachten. Sie sind vom Tierhalter bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen, soweit es keine bereits abgestimmten Veterinärbescheinigungen in TRACES NT für die geplante Verbringung gibt. Transporte sind rechtzeitig zu planen und der zuständigen Behörde rechtzeitig vorher anzuzeigen, damit alle notwendigen Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt werden können. Weiterhin sind die notwendigen Unterlagen vom Tierhalter vollständig auszufüllen. Die Zollvorschriften sind zu beachten.

Grundsätzlich müssen Transportunternehmer registriert bzw. bei Transporten von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, zugelassen sein (siehe unter "Verwandte Themen").

Für Transporte, welche über 8 Stunden dauern, muss ein Transportplan vorgelegt werden.

Sofern die Strecke vom Versand- bis zum Bestimmungsort 65 km überschreitet, benötigen Fahrer von Tiertransporten einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann (siehe unter "Verwandte Themen").

Ein Tiertransport muss bei dem für den Betriebssitz zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Es ist der Verladebeginn (nicht der Abfahrtszeitpunkt) anzugeben.

Der Tiertransport muss mindestens 2 Werktage vor Abfertigung angezeigt werden.

Stand: 02.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz