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Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach
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