Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Um in Bayern die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ab 2025 ermitteln zu können, mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung einreichen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Schloßstr. 3
89407 Dillingen a.d.Donau
89401 Dillingen a.d.Donau