Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Beschreibung
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
- Berechnung von Überschwemmungsgebieten
- Gefährdungsbetrachtungen (z.B.: Verklausung, Überlastfälle, hydraulische Leistungsfähigkeit)
- Hochwasseraudits
- Sicherheitsüberprüfung kommunaler Stau und Hochwasserschutzanlagen
- Ereignisdokumentation Hochwasser
- Hochwasserschutzkonzepte
- Gewässerentwicklungskonzepte
- Gewässerausbauten zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete,
- Herstellung der Anlagensicherheit von kommunalen Stauanlagen
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen,
- Gewässerpflege und -unterhaltungsmaßnahmen,
- Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,
- Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Voraussetzungen
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Entwurf für das Vorhaben bzw. den Bauabschnitt, aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils gültigen Fassung (2-fach)
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 08.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
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Telefax
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