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Insbesondere das Laden im nicht öffentlichen, gewerblichen Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Laden eines Elektrofahrzeugs im Flottenbetrieb eines Unternehmens ist demnach ein häufiges Nutzungsszenario von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich und birgt ein großes Potential zur Elektrifizierung des Verkehrs. Aus diesem Grund wird mit dem neuen Programm der Aufbau von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Bereich von Unternehmen und Kommunen gefördert. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen.
Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Ausgaben für die Planung, den Genehmigungsprozess und den Betrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.500 Euro je Ladepunkt (unabhängig von der Ladeleistung). Pro Antragsteller wird die gesamte Zuwendungssumme im Rahmen dieser Förderrichtlinie über die Programmlaufzeit auf 150.000 Euro begrenzt. Die maximale Gesamtförderung pro Ladeort liegt bei neun bzw. zehn Ladepunkten bzw. bei 15.000 Euro.
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist zusammen mit der De-Minimis-Erklärung elektronisch zu stellen (siehe Link unter „Online-Verfahren“).
Die Bewilligungsbehörde (Bayern Innovativ) entscheidet über den Antrag und behält sich ausdrücklich vor, Online-Anträge aus rechtlichen oder technischen Gründen auch gezeichnet auf postalischem Weg einzufordern.
Keine
Der Antrag auf Auszahlung ist nach der Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte bis spätestens 31. Dezember 2023 digital über das Online-Verfahren einzureichen.
In begründeten Einzelfällen kann die Bewilligungsstelle auf Anfrage des Zuwendungsempfängers eine Fristverlängerung zulassen.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einer Rate.
Dem Antrag ist ein Bericht über den Abschluss der Maßnahme sowie der Verwendungsnachweis einschließlich Kopien der wesentlichen Belege beizufügen; die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern mit mindestens einem Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.