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Krankheitserreger; Anzeige von Tätigkeiten

Wer erstmalig Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, muss dies anzeigen.

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Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

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