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Krankheitserreger; Anzeige von Tätigkeiten

Wer erstmalig Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, muss dies anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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