Logo Bayernportal

Heimarbeiter; Übermittlung der Heimarbeiterliste

Heimarbeit vergebende Firmen sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen müssen an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit

Anzahl: 1