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Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen; Beantragung der Nachprüfung eines EU-weiten Vergabeverfahrens

Die Vergabekammern entscheiden in erster Instanz über förmliche Nachprüfungsanträge von Bietern oder Bewerbern.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Z3 - Haushalt; Prozessvertretung; Vergabekammer Südbayern

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