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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 31.2 - Ausländer- und Personenstandswesen

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