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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Gemeinde Oberaurach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 25
97514 Oberaurach

(Tretzendorf)

Postanschrift

Postfach 9
97514 Oberaurach