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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Markt Schmidmühlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen

Postanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen