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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

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Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn