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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Gemeinde Ainring

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch am Nachmittag) stehen Ihnen die Mitarbeiter nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Hausanschrift

Salzburger Str. 48
83404 Ainring

Postanschrift

Salzburger Str. 48
83404 Ainring