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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg