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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Gemeinde Rottendorf

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 4
97228 Rottendorf

Postanschrift

Postfach 29
97226 Rottendorf