Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Verwandte Themen
Stand: 01.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Stadt Vohenstrauß - Bauamt
Telefon
+49 9651 9222-0
Telefax
+49 9651 9222-41
-
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Postanschrift
Postfach 1260
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
Telefon
+49 9602 79-0
Telefax
+49 9602 79-1166
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.