Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
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Stand: 01.09.2022
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Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 41 - Kreiseigener Hochbau, Immobilienmanagement
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