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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

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