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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach