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Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr

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