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Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb

Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

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