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Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Gemeinde Aschau a.Inn

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn

Postanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn