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Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Sie erreichen das LandkreisBürgerBüro zu folgenden Geschäftszeiten:

Montag bis Mittwoch: 07.30 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 07.30 - 18:00 Uhr

Freitag: 07.30 - 14:00 Uhr

Für die übrigen Bereiche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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