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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 73 Tierschutz, Tiergesundheit, Arznei- und Futtermittel

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Martinswinkelstraße 8
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563

82455 Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Stand: 23.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz