Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
Die Kreisverwaltungsbehörden erteilen Erlaubnisse zum Betreiben einer Apotheke (nicht Krankenhausapotheke).
Description
Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.
Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke sind bayernweit die Regierungen von Oberbayern und Oberfranken zuständig. Im Einzelnen ist die Regierung von Oberbayern für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben zuständig, die Regierung von Oberfranken für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz.
Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich (siehe unter "Erforderliche Unterlagen").
Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apotheke
mit Angaben, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter, etc.) betreiben wollen
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Required document, Bavaria-wide:
Urkunden
Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
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Required document, Bavaria-wide:
Ärztliches Zeugnis
Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind
- Required document, Bavaria-wide: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Required document, Bavaria-wide: Amtliches Führungszeugnis
- Required document, Bavaria-wide: Personalausweis oder Reisepass
- Required document, Bavaria-wide: Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit
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Required document, Bavaria-wide:
Eidesstattliche Versicherung
Damit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Die eidesstattliche Versicherung ist am besten der Kreisverwaltungsbehörde gegenüber persönlich abzugeben
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Required document, Bavaria-wide:
Erklärung über das Betreiben anderer Apotheken
Es ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
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Required document, Bavaria-wide:
Lebenslauf
mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung
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Required document, Bavaria-wide:
Pläne
- Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe(nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
- Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume
Der Verwendungszweck, sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben. Allerdings wird dies in der Regel nur bei neuerrichteten Apotheken benötigt
- Raumnachweis (Original oder beglaubigte Kopie)
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie)
- als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament
- als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag
- Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG)
- als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag
Legal bases
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Status: 01.04.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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