Übergangsgeld; Beantragung durch Kriegsopfer
Description
Kriegsopfer (Beschädigte) erhalten Übergangsgeld, wenn sie wegen der Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können; in bestimmten Fällen wird anstelle des Übergangsgeldes eine Unterhaltsbeihilfe gewährt (siehe hierzu Kriegsopferfürsorge, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).
Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt im Wesentlichen wie in der Renten- und Unfallversicherung (siehe oben).
§ 26a Bundesversorgungsgesetz
Gesetzliche Krankenkassen; Renten- und Unfallversicherungsträger; Zentrum Bayern Familie und Soziales - HauptfürsorgestelleLegal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 26a Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
Remedy
Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Status: 26.01.2021
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