Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.
Beschreibung
Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 77 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Stand: 08.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.