Logo Bayernportal

Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 22 - Soziale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 100465
83004 Rosenheim