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Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht; Beratung der Gemeinden

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht.

Für Sie zuständig

Landratsamt Unterallgäu - SG 22 - Personenstands- und Ausländerangelegenheiten

Landratsamt Unterallgäu

Hausanschrift

Bgm.-Krach-Str. 11
87719 Mindelheim

Personenstands- und Ausländerangelegenheiten

Postanschrift

Postfach 1362

87713 Mindelheim

Telefon

+49 8261 995-0

Leistungsdetails

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis. Seit 1. Januar 2021 sind die Gemeinden auch für die Ausstellung von eID-Karten zuständig. Diese können Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis-, eID-Karten- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht. Wird in diesen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.

Stand: 23.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration