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Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen

Anerkannte und Bleibeberechtigte können zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 14.1 - ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Karlstraße 2
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg