Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Beschreibung
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (wenn nicht vorhanden, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Flurkartenauszug oder Lagekarte
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 3 und 10 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
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Stand: 04.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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