Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Bewerbung um einen Zuschuss nach dem Bayerischen Atelierförderprogramm für Bildende Künstlerinnen und Künstler
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
Weiterführende Links
Stand: 26.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für Sie zuständig
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Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
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Telefax
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