Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Sie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
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Stand: 16.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
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Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/4 - Friedhofswesen
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