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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses - BayernPortal

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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses

Wenn Sie auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis bereiten, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Die Gemeinden können durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skibobfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zur Hauptabfahrt für solche Sportarten oder zum Hauptskiwanderweg erklären. Die entsprechende Kennzeichnung obliegt den Gemeinden.

Wenn Sie beabsichtigen, auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis zu bereiten, müssen Sie dies der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzeigen, damit Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer, Skibobfahrer oder Rodelfahrer verhütet werden können.

Wer ein Hindernis bereitet, ohne dies der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen, kann mit einer Geldbuße belegt werden. 

Werden nicht angezeigte oder von der Gemeinde untersagte Hindernisse in Form von Anlagen oder Geräten dennoch bereitet, können die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter notwendige Sicherungs- oder Ausbesserungsarbeiten oder die Stilllegung anordnen. Die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter können darüber hinaus u.a. bei Gefahr im Verzug oder bei Bestehen eines dringenden öffentlichen Interesses an einem sofortigen Vollzug die teilweise oder gänzliche Beseitigung der Anlage oder des Gerätes anordnen.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Bereitung eines Hindernis so früh wie möglich bei der Gemeinde anzeigen.

Formulare

Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand: 18.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

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