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Private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Träger privater Schulen für Kranke hinsichtlich ihres Sach- und Personalaufwandes. Auch die Zuordnung staatlichen Personals ist möglich.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 44 – Schulorganisation, Schulrecht

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