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Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 21.3 - Naturschutz und Landschaftspflege

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