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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Kreuth

Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 14
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