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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Postfach 1224
86635 Wertingen