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Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 32 - Immissionsschutz, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht

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