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Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

32 Wasser, Abfall und Bodenschutz

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