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Abstammungssachen; Informationen zum Verfahren

Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Abstammungssachen), ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls sind abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten bei einzelnen Verfahren auf der Internetseite des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen zu finden.

Hausanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen