Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen
Postfach 1162
83065 Stephanskirchen