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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Römerstr. 62-64
63785 Obernburg a.Main
Postfach 110207
63778 Obernburg a.Main