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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Wanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

Beschreibung

Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Wanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Wanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Kosten

In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand: 18.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

 
 

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