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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Wörth a.d.Donau

Hausanschrift

Regensburger Straße 13
93086 Wörth a.d.Donau

Postanschrift

Regensburger Straße 13

93086 Wörth a.d.Donau

Telefon

+49 9482 9411-0

Polizeipräsidium Oberpfalz

Hausanschrift

Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg

Postanschrift

Postfach 110440

93017 Regensburg

Telefon

+49 941 506-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration