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Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen nach § 2 Abs. 5a Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz

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