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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

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13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
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Marktplatz 2
95707 Thiersheim

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Postfach 30
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