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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
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und

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Fr
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Montags und Freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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89231 Neu-Ulm

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